Arbeit des DRK-Suchdienstes langfristig gesichert - viele Anfragen
Die Arbeit des DRK-Suchdienstes, der bei der Suche nach Vermissten und bei der Familienzusammenführung hilft, wird durch die Bundesregierung langfristig sichergestellt. Das geht aus einer Vereinbarung hervor, die Bundesinnenminister Thomas de Maiziere und DRK-Präsident Dr. Rudolf Seiters am 5. Juli 2017 unterzeichnet haben. „Jeder Mensch hat das Recht zu erfahren, was mit vermissten Angehörigen geschehen ist und einen Anspruch, mit ihnen wieder Kontakt aufzunehmen“, sagte DRK-Präsident Seiters.
Die neue Vereinbarung zwischen Bundesinnenministerium und Deutschem Roten Kreuz sieht vor, dass der DRK-Suchdienst weiterhin im Auftrag der Bundesregierung Menschen hilft, die infolge von bewaffneten Konflikten, Flucht, Vertreibung und Katastrophen von ihren Angehörigen getrennt wurden, und bei der Familienzusammenführung berät. Ministerium und DRK sind sich außerdem einig, dass die Klärung von Vermisstenschicksalen des Zweiten Weltkrieges noch bis Ende 2023 erfolgen soll und dann ausläuft.
Bundesinnenminister Thomas de Maizière sagte: „Eine der schlimmsten Folgen von Krieg, Flucht und Vertreibung ist, dass Kinder und Eltern, Ehepaare, Familien und Freunde voneinander getrennt werden und ohne Hilfe Dritter nicht wieder zueinander finden. Regelmäßig mit schlimmen Folgen für die Betroffenen. Der Suchdienst des Deutschen Roten Kreuzes hilft hier und erfüllt seit Jahrzehnten eine unverzichtbare Rolle bei der Suche nach und der Zusammenführung von Angehörigen. Ich freue mich daher besonders, dass wir den Suchdienst heute an die veränderten Herausforderungen anpassen und ihm die notwendige Planungssicherheit geben konnten. Mit der neuen Vereinbarung machen wir klar, welch hohen Wert wir dieser Aufgabe zur Linderung von Leid durch Flucht und Vertreibung beimessen. Der Suchdienst ist ein kleiner Schatz unserer Gesellschaft.“
Die Suchdienst-Aufgaben gehören zum humanitären Mandat des Roten Kreuzes. Sie basieren auf den Genfer Abkommen und den Beschlüssen der internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung. „Wir danken der Bundesregierung und insbesondere dem Bundesinnenministerium, dass sie weiterhin zu ihrer Verpflichtung stehen und den DRK-Suchdienst seit 1953 institutionell fördern. Die andauernden weltweiten Konflikte mit Millionen von Flüchtlingen zeigen, wie unverzichtbar eine international vernetzte Institution wie der DRK-Suchdienst auch in Zukunft ist“, sagte Seiters. Im vergangenen Jahr erreichten den DRK-Suchdienst knapp 2.800 Anfragen von Menschen, die auf der Flucht von Angehörigen getrennt wurden – soviele wie noch nie.
Zahlenmäßig weiter auf hohem Niveau bewegen sich die Anfragen zur Klärung des Schicksals von Vermissten des Zweiten Weltkrieges. Hierzu gingen im vergangenen Jahr 8.943 Suchanfragen ein. „Vor allem die Kinder- und Enkelgeneration zeigt großes Interesse, wenn es um das Schicksal ihrer Angehörigen aus dem Zweiten Weltkrieg geht", sagte Seiters.
Der DRK-Suchdienst erfüllt seine Aufgaben in enger Zusammenarbeit mit dem Zentralen Suchdienst des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz. Die Suchdienst-Leitstelle befindet sich im DRK-Generalsekretariat in Berlin, außerdem gibt es die beiden Standorte Hamburg und München sowie Suchdiensteinrichtungen in den 19 DRK-Landesverbänden mit rund 90 hauptamtlich besetzten Suchdienst-Beratungsstellen und etwa 300 ehrenamtliche Kreisauskunftsbüros.