MeldungMeldung

Sie befinden sich hier:

  1. Aktuell
  2. Presse & Service

40 Jahre Zusatzprotokolle zu den Genfer Abkommen: Ein großer Fortschritt für den Schutz der Zivilbevölkerung

Die Genfer Abkommen aus dem Jahr 1949 sind das Kernstück des humanitären Völkerrechts. Sie wurden vor 40 Jahren durch zwei Zusatzprotokolle ergänzt, die insbesondere den Schutz von Zivilpersonen in bewaffneten Konflikten stärken. „Das II. Protokoll war das erste eigenständige Rechtsinstrument, das Opfer von sogenannten Bürgerkriegen über einen Mindeststandard hinaus schützt. Denn bis zur Verabschiedung der Zusatzprotokolle galt das humanitäre Völkerrecht im Wesentlichen nur für internationale bewaffnete Konflikte zwischen Staaten. Das war ein großer Fortschritt für den Schutz der Zivilbevölkerung in bewaffneten Konflikten“, sagt die DRK-Völkerrechtsexpertin Dr. Heike Spieker.